Freistellungsauftrag erteilen oder eine NV-Bescheinigung einreichen und damit den Abzug von Kapitalertragssteuer und Soli vermeiden.
Die Erteilung ist ab sofort möglich und kann damit für die anstehende Dividendenausschüttung berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Erstattung bereits abgeführter Kapitalertragssteuer nicht möglich ist.
Ein Freistellungsauftrag kann dann erst für das Folgejahr erteilt werden.
Sichern Sie sich Ihre Dividendenauszahlung ohne Steuerabzug, bitte jetzt Freistellungsauftrag einreichen.
Ein entsprechendes Formular zur Erteilung oder Änderung des Freistellungsauftrags erhalten Sie in allen Filialen der VR-Bank Mittelfranken Mitte eG oder über unser Kontaktformular.