Chancen und Risiken:

Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann bis zum Totalverlust der Geschäftsguthaben führen. Solche ungünstigen Entwicklungen könnten trotz der sorgfältig ermittelten Werte in den Entwicklungsprognosen eintreten, wenn z.B.

  • die Sonneneinstrahlung deutlich hinter den
    prognostizierten Werten zurück bleibt,
  • verdeckte Qualitätsmängel der Anlage bzw. der verwendeten Module oder der Installation zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen,
  • unvorhersehbare Betriebskosten, u.a. für laufende Reparaturen
    und Versicherungen, deutlich über dem Planansatz liegen,
  • die tatsächliche Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage bzw. einzelner Komponenten (z.B. des Wechselrichters) deutlich geringer ist, als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar,
  •  nicht versicherte bzw. versicherbare Schäden (z.B. Naturkatastrophen) an der Photovoltaikanlage eintreten,
  •  gesetzliche Rahmenbedingungen geändert werden und diese sich negativ auf die Rentabilität auswirken.

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