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Chancen und Risiken...
Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine un-ternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann bis zum Totalverlust der Geschäftsguthaben führen. Solche ungünstigen Entwicklungen könnten trotz der sorgfältig ermittelten Werte in den Entwicklungsprognosen eintreten, wenn z.B.
- die Sonneneinstrahlung deutlich hinter den
prognostizierten Werten zurück bleibt,
- verdeckte Qualitätsmängel der Anlage bzw. der verwendeten Module oder der Installation zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen,
- unvorhersehbare Betriebskosten, u.a. für laufende Reparaturen
und Versicherungen, deutlich über dem Planansatz liegen,
- die tatsächliche Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage bzw. einzelner Komponenten (z.B. des Wechselrichters) deutlich geringer ist, als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar,
- nicht versicherte bzw. versicherbare Schäden (z.B. Natur-katastrophen) an der Photovoltaikanlage eintreten,
- gesetzliche Rahmenbedingungen geändert werden und diese sich negativ auf die Rentabilität auswirken.
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